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   BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97   

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https://dejure.org/1998,9881
BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97 (https://dejure.org/1998,9881)
BFH, Entscheidung vom 19.01.1998 - XI B 23/97 (https://dejure.org/1998,9881)
BFH, Entscheidung vom 19. Januar 1998 - XI B 23/97 (https://dejure.org/1998,9881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Voraussetzungen für "Liebhaberei"

Papierfundstellen

  • BFH/NV 1998, 845
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 09.02.1996 - VIII B 1/95

    Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache

    Auszug aus BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97
    Die Darlegung der Klärungsbedürftigkeit erfordert u. a. auch eine Auseinandersetzung mit den zu dieser Frage in der Rechtsprechung, im Schrifttum und in der ggf. veröffentlichten Verwaltungsmeinung vertretenen Auffassungen (ständige Rechtsprechung, z. B. Beschluß des Bundesfinanzhofs -- BFH -- vom 9. Februar 1996 VIII B 1/95, BFH/NV 1996, 617, m. w. N.).
  • BFH, 22.07.1982 - IV R 74/79

    Gutshof - Liebhabereibetrieb - Überinvestition - Existenzgrundlage

    Auszug aus BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97
    Dieser Ausführungen hätte es aber schon deshalb bedurft, weil die Voraussetzungen einer Liebhaberei denknotwendig nur dann erfüllt sein können, wenn ein Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern ihm andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine wirkliche Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, trotz der ständigen Verluste den Betrieb beizubehalten (vgl. BFH-Urteil vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2).
  • BFH, 17.07.1997 - XI B 13/97

    Begründungserfordernisse an die Beschwerdefrist

    Auszug aus BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97
    Die Rüge fehlerhafter Rechtsanwendung durch das FG, die den Ausführungen des FA im übrigen zu entnehmen ist, ist nicht geeignet, die grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache darzutun (vgl. Senatsbeschluß vom 17. Juli 1997 XI B 13/97, BFH/NV 1998, 54).
  • FG Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 6 K 195/93

    Einkommensteuer; Liebhaberei

    Auszug aus BFH, 19.01.1998 - XI B 23/97
    Das angefochtene Urteil stehe zudem in Widerspruch zu dem Urteil des FG Baden-Württemberg, Außensenate Stuttgart, vom 12. Januar 1995 6 K 195/93 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1995, 713), dem ein mit dem Streitfall identischer Fall zugrunde liege.
  • BFH, 21.07.2004 - X R 33/03

    Einkünfteerzielungsabsicht bei einem Bootshandel mit langjährigen hohen Verlusten

    Zudem können nach der Rechtsprechung des BFH die Voraussetzungen der Liebhaberei denknotwendig nur dann erfüllt sein, wenn ein solcher Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern diesem andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine wirkliche Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, den verlustbringenden Betrieb --aus welchen Gründen auch immer-- trotz der ständigen Verluste beizubehalten (BFH-Entscheidungen vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl II 1983, 2, unter 1.; vom 19. Januar 1998 XI B 23/97, BFH/NV 1998, 845; vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl II 2003, 804, unter 1.b bb).
  • BFH, 20.03.2001 - XI S 10/00

    Liebhaberei bei Dozententätigkeit

    So habe der Bundesfinanzhof (BFH) im Beschluss vom 19. Januar 1998 XI B 23/97 (BFH/NV 1998, 845) ausgeführt, "Die Voraussetzungen einer Liebhaberei können denknotwendig nur dann erfüllt sein, wenn ein Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern ihm andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, trotz der ständigen Verluste den Betrieb beizubehalten ...".
  • FG Hessen, 19.01.2009 - 2 K 141/08

    Pensionsbetrieb als Liebhabereibetrieb

    Zudem können nach der Rechtsprechung des BFH die Voraussetzungen der Liebhaberei denknotwendig nur dann erfüllt sein, wenn ein solcher Betrieb objektiv nicht die Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen darstellt, sondern diesem andere Geldmittel zur Verfügung stehen, die wirtschaftlich seine wirkliche Existenzgrundlage bilden und die es ihm darüber hinaus ermöglichen, den verlustbringenden Betrieb - aus welchen Gründen auch immer - trotz der ständigen Verluste beizubehalten (BFHEntscheidungen vom 22. Juli 1982 IV R 74/79, BFHE 136, 459, BStBl. II 1983, 2, unter 1.; vom 19. Januar 1998 XI B 23/97, BFH/NV 1998, 845; vom 14. Juli 2003 IV B 81/01, BFHE 202, 553, BStBl. II 2003, 804, unter 1.b bb).
  • FG Hamburg, 02.03.2005 - VI 54/03

    Gewinnerzielungsabsicht bei Verträgen unter nahen Angehörigen

    Zweck, zumindest aber Begleiterscheinung der sog. Liebhaberei ist die Minderung der Einkommensteuer (BFH, VI B 23/97, BFH/NV 1998, 845 ).
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